IngEnieurBüro Villis & Hezel

Expertendienstleistungen

Nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen

In der Regel sehen Beteiligte an einem Verkehrsunfall die Schuld beim Gegner. Dies führt nicht selten zu Gerichtsverfahren, in denen die Verschuldensfrage geklärt und somit über Schadenersatz und Schmerzensgeld entschieden wird. Als renommierte Unfallanalytiker werden wir von Gerichten beauftragt, die Verkehrsunfälle zu rekonstruieren und folglich zur Aufklärung beizutragen, damit gerechte Urteile gefällt werden können. Weil es letztlich um Geldbeträge geht und nicht selten auch um die Höhe der entstandenen Schäden gestritten wird, bieten wir den Service, auch zu divergierenden Schadengutachten Stellung zu nehmen, damit nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach korrekt geurteilt werden kann. 

Selbstverständlich stehen wir auch Privatkunden außergerichtlich mit der Erstellung von Schadengutachten, Beweissicherungen sowie unfallanalytischer und technischer Beratung zur Verfügung. 

Schritt 1

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Schritt 2

Wir finden die für Sie passende Lösung

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Unfallanalyse

Häufig werden nur wenige oder lückenhafte Informationen von den Unfallstellen  übermittelt. Im Zuge einer Unfallanalyse rekonstruieren wir unabhängig von der Art der unfallbeteiligten Fahrzeuge die Entwicklung und den Hergang des Verkehrsunfalls auf Basis objektiver Anknüpfungspunkte. Stehen nur subjektive Anknüpfungspunkte zur Verfügung, werden Plausibilitätsbetrachtungen durchgeführt. Damit können Aussagen zu verschiedenen technischen Informationen wie nachfolgend exemplarisch aufzeigt getroffen werden.

  • Schadenkompatibilität sowie -plausibilität
  • Geschwindigkeiten und Geschwindigkeitsentwicklungen
  • Vorkollisionäre Bewegungslinien
  • Zeit-Weg-Verläufe
  • Vermeidbarkeitsbetrachtungen
  • Kollisionsbedingte Belastungen
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Technische Beratung

Bei Verkehrsunfällen herrscht im Nachhinein oftmals Uneinigkeit über den Hergang und damit auch über die Zuweisung der Schuld. Im Rahmen unserer technischen Beratung zeigen wir auf, wie im konkreten Fall aus technischer Sicht verfahren werden sollte.  Bei Bedarf rekonstruieren wir den Ablauf von Verkehrsunfällen und erstatten Gutachten, die als verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. 

Unsere technische Beratung umfasst:

  • Prüfung von Fremdgutachten
  • Beurteilung von Erfolgsaussichten eines Prozesses aus sachverständiger Sicht
  • Fachliche Bewertung von Aussagen bezüglich Unfallereignisse
  • Beratung von ADAC Kunden
expertendienstleistung

Ein Unfall kommt unerwartet und birgt viele Unannehmlichkeiten. Um eine angemessene Regulierung des Schadens zu ermöglichen, sollten Sie sich von einem Profi zuverlässig und kompetent bei der Dokumentation und Kalkulation des Schadens unterstützen lassen, um von der gegnerischen Versicherung die berechtigten Ansprüche komplikationslos zu erhalten. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

  1. Sie nehmen Kontakt auf und wir vereinbaren einen Termin zur Begutachtung
  2. Wir begutachten ihr Fahrzeug und dokumentieren die Schäden
  3. Wir erstellen ihr Gutachten und übermitteln es an die gegnerische Versicherung
  4. Die Schadenssumme wird auf ihr Konto ausgezahlt oder sie lassen ihr Fahrzeug reparieren
expertendienstleistung

Beweissicherung

Um hochwertige unfallanalytische/technische Gutachten erstatten zu können, bedarf es zuverlässiger Anknüpfungspunkte. Folglich ist es von grundlegender Bedeutung, objektive Anknüpfungstatsachen zu identifizieren und nachhaltig zu sichern. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie. Hinsichtlich der jeweils konkreten, sinnvollen Vorgehensweise beraten wir Sie vorab.

  • Dokumentation und Beurteilung von technischen Mängeln am Fahrzeug
  • Sicherung und Dokumentation von Spuren an der Unfallstelle
  • Interdisziplinäre Beweissicherung und Begutachtung von Materialfehlern
  • Auslesen und sichern von auf elektronischen Datenspeichern abgelegten Fahrzeugdaten (EDR-electronic data reciever) zur Analyse von kollisionsbedingten Bewegungsänderungen

 

expertendienstleistung

Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen können erhebliche Konsequenzen für Fahrzeugführer nach sich ziehen, einschließlich der Möglichkeit eines Fahrverbots. Zur Überwachung der Geschwindigkeit kommen diverse Messgeräte zum Einsatz. Hauptsächlich werden Radar- und Lasermessgeräte sowie Lichtschranken verwendet.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden auch mittels Nachfahrverfahren festgestellt, bei dem der Messvorgang durch eine Videoaufzeichnung dokumentiert wird. Neben diesen mobilen Messmethoden existieren auch stationäre Geschwindigkeits-messanlagen, die dauerhaft an einem Ort installiert sind. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt hier über Sensorkabel, die in die Fahrbahn eingelassen sind.

Die in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Messgeräte zeichnen sich im Allgemeinen durch hohe Präzision und Zuverlässigkeit aus. Dennoch kann es gelegentlich zu Fehlmessungen kommen, die sich nachteilig für die betroffenen Fahrer auswirken können. Diese Fehlmessungen sind oft nicht auf die Geräte selbst zurückzuführen, sondern auf Bedienungsfehler bei der Durchführung der Messung. Beispiele hierfür sind eine fehlerhafte Ausrichtung einer Radarmessanlage oder eine unkorrekte Durchführung eines Visiertests bei einem Lasermessgerät. Messgeräte, die den Messvorgang mit einem Foto oder einer Videoaufnahme dokumentieren, ermöglichen eine genauere Überprüfung der Messung. Allerdings fehlt bei vielen Lasermessgeräten eine derartige Dokumentation, was eine sorgfältige Bewertung der im Messprotokoll beschriebenen Umstände erfordert.

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Rotlichtverstöße

Die Rotlichtüberwachung stellt neben der Geschwindigkeits-kontrolle einen wesentlichen Bestandteil der polizeilichen Verkehrsüberwachung dar. Diese Überwachung erfolgt automatisiert mithilfe spezialisierter Anlagen, die auf moderner Technologie basieren. Die Funktionsweise dieser Anlagen basiert auf Induktionsschleifen, die in die Fahrbahnoberfläche an Kreuzungen eingelassen sind. Ein zentraler Rechner wertet die von diesen Schleifen gesendeten Sensorsignale aus. Bei einer Rotlichtüberschreitung dokumentiert die Anlage den Verstoß automatisch durch die Aufnahme von Fotos des Fahrzeugs im Kreuzungsbereich, insbesondere nachdem es die Haltelinie überquert hat.

Um genau feststellen zu können, ob zum Zeitpunkt des Überquerens der Haltelinie tatsächlich Rotlicht bestand, ist eine präzise zeitliche Rückrechnung erforderlich. Dies berücksichtigt die exakte Positionierung des Fahrzeugs im Moment der Aufnahme. Bei der Auswertung der Daten müssen systematische Fehlerquellen der Überwachungsanlage in Betracht gezogen werden. Dazu zählen unter anderem die Toleranzgrenzen der Anzeige sowie die Verzögerung, die durch das Aufleuchten der Glühwendel entsteht, vom Moment des elektrischen Signals bis zum sichtbaren Rotlicht. Diese Faktoren sind entscheidend, um die Genauigkeit und Fairness der Rotlichtüberwachung zu gewährleisten.

Häufige Fragen

FAQ

Welche Kosten für ein Unfallrekonstruktionsgutachten anfallen, hängt stark von der Komplexität des Verkehrsunfalls und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand ab. Die Kosten werden nach Stunden berechnet. Unfallrekonstruktionsgutachten werden nach dem JVEG mit netto 155 € je Stunde vergütet. Bei privaten Aufträgen wird die Vergütung vorab besprochen.

Alternativ dazu kann für außergerichtliche Tätigkeiten unser Quickreport gewählt werden, der, bei deutlich geringeren Kosten, darauf abzielt, spezielle Beweisfragen zu klären.

Möchten Sie ein Gutachten erstellen lassen, ist es empfehlenswert einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Greifen Sie hierbei auf einen Sachverständigen zurück, der genügend Erfahrung vorweisen kann und dem Sie vertrauen können.

Die Hauptaufgabe eines Unfallanalytikers besteht aus der Rekonstruktion von Verkehrsunfällen inklusive Vermeidbarkeitsbetrachtung. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem Unfallflucht, Versicherungsbetrug, Ermittlung von kollisionsbedingten Belastungen auf Insassen und daraus ableitbarer Verletzungen (HWS etc.).

Allgemeine Infos & Anfrage

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Wir beraten Sie 5 Tage die Woche und antworten innerhalb von 48 Stunden.

Villis & Hezel GbR

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42349 Wuppertal

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0202 / 30 90 15 (Fon)

0202 / 698 99 790 (Fax)

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